3. Nachweis über die Unterweisung in Erster
Hilfe
4. Praxisprüfung auf einer Yacht (1 Prüfer; 6 Stunden Prüfung pro KandidatIn, davon mind. 1 Stunde in der Nacht).
FB 3
(Fahrtbereich 3 = „Küstennahe Fahrt“ bis 200 sm ab Küste)
1. Theorieprüfung (inkludiert Navigation und Kartenarbeit, Seemannschaft,
Technik, Funk, Bootsbau, Wetter, Gezeiten und Gesetze, Sicherheit auf See)
2. 1500 sm und mindestens 45 ganze Bordtage sowie mindestens fünf Nachtfahrten
mit Nachtansteuerung, insbesondere als
Wachführer, jedoch mindestens 500 Seemeilen als Schiffsführer,
Langfahrt über 50 Stunden, davon mind. 10 Stunden außerhalb des FB 2
3. Nachweis über die Unterweisung in Erster Hilfe
4. Praxisprüfung auf einer Yacht (1 Prüfer; 6 Stunden Prüfung pro KandidatIn, davon mind. 1 Stunde in der Nacht).
FB 4
(Fahrtbereich 4 = „Weltweite Fahrt“)
1. Theorieprüfung (inkludiert Navigation und Kartenarbeit, Seemannschaft,
Technik, Funk, Bootsbau, Wetter, Gezeiten und Gesetze, Sicherheit auf See)
2. 5000 sm und mindestens 70 ganze Bordtage
Praxisnachweis sowie mindestens 15
Nachtfahrten, davon mindestens drei mit Nachtansteuerung, insbesondere als
Wachführer, jedoch mindestens 2000 Seemeilen als
Schiffsführer, Ansteuerung von 4 verschiedenen Häfen in
Gezeitenrevieren, Langfahrt über 500 Seemeilen ohne Unterbrechung, davon 100
sm außerhalb des FB 3, Ausgangs- und Zielort dieser Fahrt müssen mindestens
300 Seemeilen voneinander entfernt sein
3. Nachweis über die Unterweisung in
Erster Hilfe.
4. Praxisprüfung auf einer Yacht (1 Prüfer; 6 Stunden Prüfung pro KandidatIn, davon mind. 1 Stunde in der Nacht).
Die
geforderte Praxis
ist unter Berücksichtigung des
Fahrtbereichs, der Art (Segel- oder Motorjacht) und Größe der Jacht und deren
unterschiedlicher Bedienung und Führung bei Tag und bei Nacht mittels Logbuch,
vom Schiffsführer unterfertigter auszugsweiser Abschrift des Logbuchs oder
sonstiger logbuchähnlicher Aufzeichnungen nachzuweisen.