Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Törnverträge sind keine Beförderungs- oder
Dienstleistungsverträge, sondern Verträge über die Teilnahme an einem
Segeltörn als Crewmitglied:
1. Die Leitung des Törns und die Schiffsführung liegen beim
jeweiligen Schiffsführer. Alle Crewmitglieder unterstellen sich
freiwillig den Anordnungen des Schiffsführers und unterstützen ihn nach
bestem Wissen und Können, wie es die Seemannschaft erfordert. Der
Schiffsführer ist berechtigt, Crewmitglieder, die seinen Anordnungen
nicht Folge leisten, von der weiteren Teilnahme am Törn ohne
Kostenrückerstattung auszuschließen.
2. Sollte die Wetterlage einen oder mehrere Hafentage aus
Sicherheitsgründen erforderlich machen, oder aufgrund technischer
Schäden eine Liegezeit bis 72 Stunden entstehen, und aus einem der beiden
Gründe Törnbeginn oder Törnende nicht am vorgesehenen Ort oder zu den
vorgesehenen Zeiten erfolgen, werden keinerlei Ersatzansprüche
anerkannt. Sollte der gesamte Törn entfallen, wird der Törnbetrag
refundiert. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
3. Die Teilnahme am Segeltörn erfolgt auf eigene Gefahr. Alle
Crewmitglieder verzichten auf die Geltendmachung von Ansprüchen, die
über die jeweils bestehende Versicherungssumme hinausgehen. Für den
Selbstbehalt der Kaskoversicherung (€ 1.000,-) haftet die Crew im Sinne
einer versicherungsmäßigen Gefahrengemeinschaft.
4. Personenschäden und Effekten sind nicht versichert und eine
Haftung hierfür wird weder von der Seefahrtschule, noch vom
Schiffsführer oder der Charterfirma übernommen. Jedes Crewmitglied fährt
auf eigenes Risiko mit. Grob fahrlässige Handlungen und Vorsatz sind vom
Haftungsausschluss ausgenommen.
5. Für Schäden, die ein Crewmitglied im Zusammenhang mit der
Benützung des Schiffes und dessen Zubehör oder an anderen Sachen und
Personen verursacht, haftet dieses selbst, wenn keine
versicherungsmäßige Deckung besteht. Für an Bord mitgebrachtes Eigentum
wird keine Haftung übernommen. Für die Einhaltung der jeweiligen
Devisen-, Zoll- und Passvorschriften ist jedes Crewmitglied selbst
verantwortlich.
6. Jedes Crewmitglied erklärt sich einverstanden, zu Beginn des
Segeltörns einen angemessenen Betrag in die gemeinschaftliche Bordkassa
einzuzahlen. Die Hafengebühren, Treibstoffkosten, Kosten für Gas und
Wasser, sowie die Verpflegung der Teilnehmer und des Schiffsführers
werden vor Ort über die Bordkassa abgerechnet. Für die Bordkassa ist
jedes Crewmitglied nachschusspflichtig.
7. Die Stornokosten bei Rücktritt betragen: bis 8 Wochen vor
Törnbeginn 30% der Törnkosten - bis 3 Wochen vor Törnbeginn 70% der
Törnkosten - danach die vollen Törnkosten. Sollte es der
PHD-Seefahrtschule gelingen, den zurückgegebenen Platz anderweitig zu
vergeben, fallen nur Bearbeitungsgebühren in der Höhe von € 35,- an.
8. Die Anmeldung gilt als verbindlich, sobald der unterschriebene Törnvertrag in
der PHD Seefahrtschule eingelangt und/oder die
Anzahlung in der Höhe von 30% der Törnkosten auf unserem Konto gebucht
sind. Die restlichen 70% der Törnkosten müssen bis spätestens 4 Wochen
vor Törnbeginn auf unser Konto überwiesen werden.
9. Alle Törns starten am Anreisetag um 16 Uhr, das Manövertraining um 14 Uhr.
Törnende ist am Abreisetag um 9 Uhr, erfolgt die Endreinigung durch die Crew um
12 Uhr.
10. Findet der Törn auf einem Charterschiff statt können die Stornokosten (Pkt.
7), Zahlungsmodalitäten (Pkt. 8) und die Start/Endzeiten (Pkt. 9) abhängig vom
Vercharterer abweichen.