
3. Nachweis über die Unterweisung in
lebensnotwendigen Sofortmaßnahmen.
4. Praxisprüfung auf einer Yacht (2 Prüfer vom ÖSV; 6 Stunden Prüfung pro KandidatIn, davon mind. 1 Stunde in der Nacht).
FB 3
(Fahrtbereich 3 = „Küstennahe Fahrt“ bis 200 sm ab Küste)
Theorieprüfung, insgesamt 1000 sm und mindestens 30 Bordtage Praxisnachweis,
5 Nachtfahrten, davon 3
Nachtansteuerungen, mindestens 90 sm
außerhalb des Fahrtbereichs 2 im Rahmen einer ununterbrochenen Fahrt über 300 sm, Nachweis
über die Unterweisung in lebensnotwendigen Sofortmaßnahmen, Praxisprüfung.
FB 4
(Fahrtbereich 4 = „Weltweite Fahrt“)
Theorieprüfung, insgesamt 3.500 sm und mindestens 70 Bordtage Praxisnachweis,
15 Nachtfahrten, mindestens 90 sm
außerhalb des Fahrtbereichs 2 im Rahmen einer ununterbrochenen Fahrt über 300
sm, mindestens 100 sm außerhalb des Fahrtbereichs 3 im Rahmen einer
ununterbrochenen Fahrt über 500 sm, Nachweis über die Unterweisung in lebensnotwendigen Sofortmaßnahmen, Praxisprüfung.