Allgemeine Geschäftsbedingungen




Unsere Törnverträge sind keine Beförderungs- oder Dienstleistungsverträge, sondern Verträge über die Teilnahme an einem Segeltörn als Crewmitglied:

1. Die Leitung des Törns und die Schiffsführung liegen beim jeweiligen Schiffsführer. Alle Crewmitglieder unterstellen sich freiwillig den Anordnungen des Schiffsführers und unterstützen ihn nach bestem Wissen und Können, wie es die Seemannschaft erfordert. Der Schiffsführer ist berechtigt, Crewmitglieder, die seinen Anordnungen nicht Folge leisten, von der weiteren Teilnahme am Törn ohne Kostenrückerstattung auszuschließen.

2. Sollte die Wetterlage einen oder mehrere Hafentage aus Sicherheitsgründen erforderlich machen, oder aufgrund technischer Schäden eine Liegezeit bis 72 Stunden entstehen, und aus einem der beiden Gründe Törnbeginn oder Törnende nicht am vorgesehenen Ort oder zu den vorgesehenen Zeiten erfolgen, werden keinerlei Ersatzansprüche anerkannt. Sollte der gesamte Törn entfallen, wird der Törnbetrag refundiert. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

3. Die Teilnahme am Segeltörn erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Crewmitglieder verzichten auf die Geltendmachung von Ansprüchen, die über die jeweils bestehende Versicherungssumme hinausgehen. Für den Selbstbehalt der Kaskoversicherung (€ 1.000,-) haftet die Crew im Sinne einer versicherungsmäßigen Gefahrengemeinschaft.

4. Personenschäden und Effekten sind nicht versichert und eine Haftung hierfür wird weder von der Seefahrtschule, noch vom Schiffsführer oder der Charterfirma übernommen. Jedes Crewmitglied fährt auf eigenes Risiko mit. Grob fahrlässige Handlungen und Vorsatz sind vom Haftungsausschluss ausgenommen.

5. Für Schäden, die ein Crewmitglied im Zusammenhang mit der Benützung des Schiffes und dessen Zubehör oder an anderen Sachen und Personen verursacht, haftet dieses selbst, wenn keine versicherungsmäßige Deckung besteht. Für an Bord mitgebrachtes Eigentum wird keine Haftung übernommen. Für die Einhaltung der jeweiligen Devisen-, Zoll- und Passvorschriften ist jedes Crewmitglied selbst verantwortlich.

6. Jedes Crewmitglied erklärt sich einverstanden, zu Beginn des Segeltörns einen angemessenen Betrag in die gemeinschaftliche Bordkassa einzuzahlen. Die Hafengebühren, Treibstoffkosten, Kosten für Gas und Wasser, sowie die Verpflegung der Teilnehmer und des Schiffsführers werden vor Ort über die Bordkassa abgerechnet. Für die Bordkassa ist jedes Crewmitglied nachschusspflichtig.

7. Die Stornokosten bei Rücktritt betragen: bis 8 Wochen vor Törnbeginn 30% der Törnkosten - bis 3 Wochen vor Törnbeginn 70% der Törnkosten - danach die vollen Törnkosten. Sollte es der PHD-Seefahrtschule gelingen, den zurückgegebenen Platz anderweitig zu vergeben, fallen nur Bearbeitungsgebühren in der Höhe von € 35,- an.

8. Die Anmeldung gilt als verbindlich, sobald der unterschriebene Törnvertrag in der PHD Seefahrtschule eingelangt und/oder die Anzahlung in der Höhe von 30% der Törnkosten auf unserem Konto gebucht sind. Die restlichen 70% der Törnkosten müssen bis spätestens 4 Wochen vor Törnbeginn auf unser Konto überwiesen werden.

9. Alle Törns starten am Anreisetag um 16 Uhr, das Manövertraining um 14 Uhr. Törnende ist am Abreisetag um 9 Uhr, erfolgt die Endreinigung durch die Crew um 12 Uhr.

10. Findet der Törn auf einem Charterschiff statt können die Stornokosten (Pkt. 7), Zahlungsmodalitäten (Pkt. 8) und die Start/Endzeiten (Pkt. 9) abhängig vom Vercharterer abweichen.



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